STUDYGERMAN · BY LECTOR
Sprachkursvisum & Anreise nach Deutschland
Deutsch lernen und dafür in Deutschland leben: Ein Präsenz-Intensivkurs kann die Grundlage für ein Sprachkursvisum nach § 16f Abs. 1 AufenthG bilden. Hier findest du die wichtigsten Schritte für deine Vorbereitung.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Über Visum und Aufenthalt entscheiden die zuständigen Behörden. Die Buchung eines Kurses und die Ausstellung von Kursunterlagen garantieren keine Visumerteilung.
Dein Weg zum Sprachkursvisum in fünf Schritten
Starte frühzeitig: Terminvergabe und Visumverfahren können zusammen mehrere Monate dauern. Dieser Ablauf hilft dir bei der Planung; deine zuständige Auslandsvertretung bestimmt die Einzelheiten.
Kurs und Finanzierung klären
Passenden Intensivkurs wählen, Zeitraum abstimmen und Lebensunterhalt sichern.
Unterlagen zusammenstellen
Pass, Kursbestätigung, gegebenenfalls Zahlungsnachweis, Finanzierung, Krankenversicherung und Motivation vorbereiten.
Visum beantragen
Den Antragsweg am Wohnort prüfen, Originale zum Termin mitbringen und die Visumgebühr einplanen.
Visum erhalten und Reise buchen
Erst nach Erteilung die Reise fest buchen; Unterkunft und Versicherung für den gesamten Aufenthalt klären.
Ankommen und Aufenthalt regeln
Wohnsitzanmeldung prüfen und, falls nötig, die Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragen.
Make it in Germany · Visum zum Spracherwerb – Ablaufübersicht (01/2026)
1. Brauche ich ein Visum?
Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Reisedauer entscheiden. Bei mehr als 90 Tagen ist grundsätzlich ein nationales Visum vorgesehen; es gibt Ausnahmen. Ein einzelnes 8-Wochen-Modul und ein längerer Modulaufenthalt können unterschiedliche Einreiseregeln haben. Prüfe deinen Fall vor der Buchung im Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
2. Welcher Aufenthaltszweck passt?
§ 16f betrifft einen eigenständigen Sprachkurs. Dient der Kurs der Vorbereitung auf ein Studium, kommen andere Voraussetzungen und insbesondere § 16b in Betracht. Auch Ausbildung oder Anerkennung können einen anderen Aufenthaltstitel erfordern. Kläre dein eigentliches Ziel mit der Auslandsvertretung.
3. Intensivkurs und unser Stundenplan
Das Visumhandbuch verlangt in der Regel täglichen Unterricht mit mindestens 18 UE à 45 Minuten wöchentlich, umfassenden Spracherwerb und eine begrenzte Kursdauer. Reine Abend- und Wochenendkurse reichen nicht.
StudyGerman plant 20 UE à 45 Minuten pro Woche, Montag–Donnerstag ab 14:00 Uhr, 8 Wochen je Modul. Damit ist der genannte Wochenumfang erfüllt. Ob der konkrete Vier-Tage-Plan akzeptiert wird, muss die zuständige Auslandsvertretung prüfen. Unterrichtsort ist Bleichstraße 27, 66111 Saarbrücken. Pausen und Modulübergänge werden noch bestätigt.
4. Welche Unterlagen brauche ich?
Typische Unterlagen sind unten aufgeführt. Die örtliche Checkliste bestimmt Form, Gültigkeit, Kopien und gegebenenfalls Übersetzungen oder Beglaubigungen; weitere Nachweise sind möglich.
- Ausgefüllter, unterschriebener Antrag; gültiger Reisepass und biometrisches Foto.
- Kurszulassung mit Niveau, Beginn, Ende und Wochenplan; Zahlungsnachweis, soweit verlangt.
- Finanzierungsnachweis und geeigneter Krankenversicherungsschutz.
- Motivationsschreiben und Lebenslauf; gegebenenfalls vorhandene Sprach- und Bildungsnachweise.
Deutsche Botschaft Bern · Sprachkurs (örtliches Merkblatt)Deutsche Botschaft Jakarta · Sprachkurs (§ 16f)
5. Lebensunterhalt und Kurskosten
Plane Unterkunft, Verpflegung, Versicherung, Reise und Kursgebühren getrennt ein. Ein Sperrkonto ermöglicht begrenzte monatliche Auszahlungen; alternativ kann eine geeignete Verpflichtungserklärung infrage kommen. Den erforderlichen Betrag und den Nachweiszeitraum legt die zuständige Stelle fest. Prüfe die aktuellen Werte für deinen Antrag und insbesondere für einen Aufenthalt 2027, bevor du Geld einzahlst.
Als Orientierung für 2026 nennt die Berliner Ausländerbehörde 1.091,20 EUR Lebensunterhalt pro Monat. Das ist kein bestätigter Betrag für deinen Antrag oder für 2027; maßgeblich ist die aktuelle Vorgabe deiner zuständigen Stelle.
Unsere Kursgebühr: 850 EUR inklusive MwSt. je Modul. Die freiwillige B1-Prüfung kostet separat 250 EUR. Unterkunft, Reise und Versicherung sind nicht enthalten.
Auswärtiges Amt · SperrkontoDeutsche Botschaft Bern · Sprachkurs (örtliches Merkblatt)Landesamt für Einwanderung Berlin · Finanzierungsbeispiel 2026
6. Krankenversicherung
Für Sprachkurse verlangt das Auswärtige Amt grundsätzlich eine private Krankenversicherung, häufig als Incoming-Versicherung bezeichnet, für die gesamte Visumdauer. Sie muss ambulante und stationäre Behandlungen abdecken und darf nicht nur Notfälle absichern. Eine gewöhnliche Reisekrankenversicherung reicht in der Regel nicht. Kläre den Schutz vor dem Antrag mit Versicherer und Auslandsvertretung.
Auswärtiges Amt · Krankenversicherung für nationale Visa (21.08.2026)
7. Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist grundsätzlich die deutsche Auslandsvertretung an deinem gewöhnlichen Wohnort. Prüfe dort, ob dein Antrag über das Auslandsportal verfügbar ist. Andernfalls folgst du dem örtlichen Termin- und Antragsverfahren. Auch bei digitaler Vorprüfung ist ein persönlicher Termin für biometrische Daten und gegebenenfalls Originale erforderlich.
Auswärtiges Amt · Visa für DeutschlandAuswärtiges Amt · Auslandsportal und Antragsverfahren
8. Gebühren, Dauer und Reiseplanung
Ein nationales Visum kostet grundsätzlich 75 EUR; Ermäßigungen oder Befreiungen sind möglich. Zusätzliche Dienstleistungs-, Versicherungs- oder Kontogebühren können anfallen. Terminwartezeit und Bearbeitung hängen von der Vertretung und deinem Fall ab. Jakarta nennt beispielsweise bis zu zwölf Wochen Bearbeitung, mit möglichen Abweichungen. Plane frühzeitig und buche Flüge erst nach Erteilung des Visums.
Auswärtiges Amt · Visa für DeutschlandDeutsche Botschaft Jakarta · Sprachkurs (§ 16f)
9. Aufenthaltsdauer und Beschäftigung
Ein Aufenthalt für einen eigenständigen Sprachkurs kann bis zu einem Jahr ermöglicht werden. Die tatsächliche Dauer richtet sich nach deinem Fall und dem Kurs. § 16f erlaubt eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden wöchentlich; selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt. Beachte die Einträge in deinem Visum bzw. Aufenthaltstitel.
Deutsche Botschaft Jakarta · Sprachkurs (§ 16f)Auswärtiges Amt · Visumhandbuch, Sprachkurs (01/2026)
10. Nach Erteilung und bei der Anreise
Prüfe Namen, Gültigkeit und Auflagen im erteilten Visum. Buche die Reise erst danach und organisiere Unterkunft sowie lückenlosen Versicherungsschutz. Führe Pass, Visum und Kursunterlagen mit. Reicht das Visum nicht für den gesamten Aufenthalt, muss der erforderliche Aufenthaltstitel vor Ablauf beantragt werden; eine bloße Terminbuchung ist noch kein Antrag.
- Wohnsitz anmelden: in Saarbrücken grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug, mit gültigem Identitätsdokument und Wohnungsgeberbestätigung. Für vorübergehende Aufenthalte aus dem Ausland bestehen Ausnahmen; kläre die passende Regel mit dem Bürgeramt.
- Aufenthalt klären: Unterlagenliste und Antragsweg bei der zuständigen Ausländerbehörde erfragen. Pass, Kursnachweis, Finanzierung, Versicherung und gegebenenfalls Meldebestätigung vorbereiten. Für die Aufenthaltserlaubnis können zusätzlich bis zu 100 EUR Gebühren anfallen.
- Versicherung prüfen: Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach Einreise nicht automatisch möglich oder erforderlich. Lass dir die Eignung und durchgehende Gültigkeit deiner konkreten Police bestätigen.
Deutsche Botschaft Bern · Sprachkurs (örtliches Merkblatt)Stadt Darmstadt · Aufenthalt nach der Einreise (ergänzende Behördenquelle)Stadt Saarbrücken · Wohnsitzanmeldung und WohnungsgeberbestätigungMake it in Germany · Visum zum Spracherwerb – Ablaufübersicht (01/2026)Auswärtiges Amt · Krankenversicherung für nationale Visa (21.08.2026)
11. Dein nächster Schritt mit StudyGerman
Sende uns eine unverbindliche Buchungsanfrage für A1, A2 oder B1 und kläre den benötigten Kurszeitraum mit uns. Eine Anfrage ist noch keine Kurszulassung für den Visumantrag. Verbindliche Kurs- und Zahlungsbestätigungen folgen erst nach bestätigter Buchung und den jeweiligen Voraussetzungen.
Spracherwerb, Prüfungszertifikat und Visum sind unterschiedliche Schritte: Die freiwillige B1-Prüfung kostet 250 EUR zusätzlich; ein Prüfungszertifikat setzt das Bestehen voraus. Prüfungsträger und Termin werden noch bestätigt. Über das Visum entscheidet die zuständige Behörde.
Amtliche Quellen zum Nachlesen
Recherchestand: 23.10.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der für deinen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Merkblätter einzelner Botschaften gelten für deren Zuständigkeitsbereich.
- Auswärtiges Amt · Visumhandbuch, Sprachkurs (01/2026)
- Auswärtiges Amt · Visa für Deutschland
- Auswärtiges Amt · Studium, Schulbesuch und Sprachkurs
- Deutsche Botschaft Bern · Sprachkurs (örtliches Merkblatt)
- Deutsche Botschaft Jakarta · Sprachkurs (§ 16f)
- Auswärtiges Amt · Sperrkonto
- Auswärtiges Amt · Auslandsportal und Antragsverfahren
- Stadt Darmstadt · Aufenthalt nach der Einreise (ergänzende Behördenquelle)
- Make it in Germany · Visum zum Spracherwerb – Ablaufübersicht (01/2026)
- Auswärtiges Amt · Krankenversicherung für nationale Visa (21.08.2026)
- Landesamt für Einwanderung Berlin · Finanzierungsbeispiel 2026
- Stadt Saarbrücken · Wohnsitzanmeldung und Wohnungsgeberbestätigung